Kameraüberwachung
Auf Grundlage von Artikel 24 BayDSG werden Teilbereiche des Geländes und der Anlagen des Skizentrums Mitterfirmiansreut-Philippsreut videoüberwacht. Auf den Umstand der Überwachung werden Sie durch Aushänge an verschiedenen Stellen in der Tal- und Bergstation der Seilbahn hingewiesen.
Die Videoüberwachung dient folgenden Zwecken, die zugleich unser berechtigtes Interesse darstellen:
• Sicherstellung der betrieblichen Abläufe
• Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bzw. die Möglichkeit der Aufklärung solcher
Taten
• Wahrung eigener rechtlicher Ansprüche und Ansprüche Dritter• Außendarstellung (Webcams)
Die Speicherdauer beträgt 72 Stunden oder bis zum Erreichen des verfolgten Zwecks.